Weihnachtsfeier und Steuerrecht

Ist auf die Zuwen­dung des Arbeit­ge­bers anlässlich ein­er Wei­h­nachts­feier Lohn­s­teuer zu entricht­en und wann darf das Unternehmen von den Kosten der Wei­h­nachts­feier die Vors­teuer abziehen? Es lohnt ein Blick auf ein Ver­wal­tungss­chreiben des Bun­des­fi­nanzmin­is­teri­ums vom 14.10.2015. Nach dessen Inhalt soll­ten Unternehmen bei der inter­nen Wei­h­nachts­feier nicht mehr als 110,- € pro Teil­nehmer aus­geben. Andern­falls ver­lieren die Unternehmen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.Zuwendungen an Mitar­beit­er anlässlich von Fir­men­feiern sind grund­sät­zlich lohn­s­teuer- und sozialver­sicherungs­frei. Hierzu zählen beispiel­sweise Speisen und Getränke, die Über­nahme der Über­nach­tungs- und Fahrtkosten sowie auch Ein­trittskarten zu kul­turellen oder sportlichen Ver­anstal­tun­gen. Die Gesam­taufwen­dun­gen dür­fen jedoch zwei Mal pro Jahr den Betrag von je 110,- € nicht über­steigen. Andern­falls unter­liegen die Kosten in voller Höhe der Lohnbesteuerung. Nur wer den Betrag von 110,- € pro Mitar­beit­er inkl. Umsatzs­teuer ein­hält, ist zum Vors­teuer­abzug berechtigt.