Ist auf die Zuwendung des Arbeitgebers anlässlich einer Weihnachtsfeier Lohnsteuer zu entrichten und wann darf das Unternehmen von den Kosten der Weihnachtsfeier die Vorsteuer abziehen? Es lohnt ein Blick auf ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.10.2015. Nach dessen Inhalt sollten Unternehmen bei der internen Weihnachtsfeier nicht mehr als 110,- € pro Teilnehmer ausgeben. Andernfalls verlieren die Unternehmen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.Zuwendungen an Mitarbeiter anlässlich von Firmenfeiern sind grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Hierzu zählen beispielsweise Speisen und Getränke, die Übernahme der Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie auch Eintrittskarten zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen. Die Gesamtaufwendungen dürfen jedoch zwei Mal pro Jahr den Betrag von je 110,- € nicht übersteigen. Andernfalls unterliegen die Kosten in voller Höhe der Lohnbesteuerung. Nur wer den Betrag von 110,- € pro Mitarbeiter inkl. Umsatzsteuer einhält, ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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